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GSSG-Merkmale guter Praxis bei sexuellen Dienstleistungen

Autorenbild: Nexis Redaktion
Nexis Redaktion
vor 23 Stunden
3 Min. Lesezeit

Warum die GSSG Merkmale guter Praxis formuliert


Frau im goldenen Kleid lehnt an einem Hebel am Fenster; draußen sonnige Landschaft mit Fluss und Blumen.
© KI Ophelia

Sexuelle Dienstleistungen können einen wichtigen Beitrag zur sexuellen Gesundheit leisten. Sie können Menschen dabei unterstützen, ihren Körper positiv zu erleben, Berührung und Intimität zu erfahren, sexuelle Selbstbestimmung zu verwirklichen und soziale Teilhabe zu stärken.


Damit dies gelingen kann, braucht es Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und eine klare Orientierung an den Bedürfnissen der Kund:innen.


Die GSSG versteht die folgenden Merkmale als Leitlinien guter Praxis. Sie dienen Anbieter:innen zur Selbstreflexion und Kund:innen zur Orientierung.



1. Die Kundin oder der Kunde steht im Mittelpunkt

Gute sexuelle Dienstleistungen orientieren sich an den Wünschen, Bedürfnissen und Grenzen der Kund:innen.

Anbieter:innen schaffen einen Rahmen, in dem Menschen ihre Anliegen offen formulieren können. Sie hören zu, fragen nach und begegnen unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll und vorurteilsfrei.

Merkmale guter Praxis:

  • Die Bedürfnisse der Kund:innen bestimmen die Begegnung.

  • Persönliche Wünsche werden ernst genommen.

  • Entscheidungen der Kund:innen werden respektiert.



2. Konsens ist die Grundlage jeder Begegnung

Jede sexuelle Begegnung setzt die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten voraus.

Konsens ist kein einmaliger Moment, sondern ein fortlaufender Prozess. Wünsche können sich ändern, Grenzen können neu gesetzt werden und Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden.

Merkmale guter Praxis:

  • Konsens wird aktiv hergestellt.

  • Grenzen werden vor und während der Begegnung geklärt.

  • Ein Nein wird jederzeit akzeptiert.

  • Unsicherheiten werden angesprochen und nicht übergangen.



3. Transparenz schafft Vertrauen

Vertrauen entsteht dort, wo klar kommuniziert wird.

Kund:innen sollen wissen, welche Leistungen angeboten werden, wie eine Begegnung abläuft, welche Rahmenbedingungen gelten und welche Kosten entstehen.

Merkmale guter Praxis:

  • Leistungen werden verständlich beschrieben.

  • Grenzen des Angebots werden offen kommuniziert.

  • Kosten werden vorab transparent dargestellt.

  • Es werden keine unrealistischen Erwartungen geweckt.



4. Fachlichkeit gehört zur Professionalität

Sexuelle Dienstleistungen verlangen neben praktischer Erfahrung auch fachliches Wissen.

Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über Kommunikation, Beziehungen, Grenzen, Sexualität, Behinderung und sexuelle Gesundheit.

Merkmale guter Praxis:

  • Anbieter:innen bilden sich regelmäßig fort.

  • Die eigenen Kompetenzen und Grenzen werden reflektiert.

  • Bei Bedarf werden andere Fachpersonen empfohlen.

  • Fachwissen wird nachvollziehbar und verständlich vermittelt.



5. Sexuelle Gesundheit wird gefördert

Die GSSG nimmt die sexuelle Gesundheit in den Blick.

Professionelle Anbieter:innen verfügen über aktuelles Basiswissen zu sexueller Gesundheit und zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Sie kennen Möglichkeiten der Prävention und der Risikominderung und können dazu sachlich informieren.

Gute Praxis vermeidet dabei zwei Extreme: Sie verharmlost Gesundheitsrisiken nicht, reduziert Sexualität aber auch nicht auf Risiken.

Merkmale guter Praxis:

  • Kenntnisse über HIV, Syphilis, Gonorrhö, Chlamydien, Hepatitiden und andere relevante STI sind vorhanden.

  • Schutzmaßnahmen werden situationsgerecht besprochen.

  • Informationen werden sachlich und stigmafrei vermittelt.

  • Sexuelle Gesundheit wird als Teil des allgemeinen Wohlbefindens verstanden.



6. Diskretion und Datenschutz sind selbstverständlich

Viele Menschen wünschen sich einen besonders geschützten Umgang mit Informationen über ihr Sexualleben.

Professionelle Anbieter:innen respektieren dieses Bedürfnis und behandeln persönliche Angaben vertraulich.

Merkmale guter Praxis:

  • Persönliche Daten werden geschützt.

  • Vertraulichkeit wird gewahrt.

  • Informationen werden nur im notwendigen Umfang erhoben und verarbeitet.

  • Die Privatsphäre aller Beteiligten wird respektiert.



7. Teilhabe wird ermöglicht

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte auf Sexualität, Intimität und sexuelle Selbstbestimmung wie alle anderen Menschen.

Gute Praxis berücksichtigt unterschiedliche Unterstützungsbedarfe und sucht nach Wegen, Teilhabe zu ermöglichen.

Merkmale guter Praxis:

  • Individuelle Bedürfnisse werden berücksichtigt.

  • Barrieren werden nach Möglichkeit reduziert.

  • Unterstützende Personen werden nur im erforderlichen Umfang einbezogen.

  • Die Wünsche der Kund:innen bleiben maßgeblich.



8. Qualität entwickelt sich weiter

Professionelles Arbeiten bedeutet, aus Erfahrungen zu lernen.

Deshalb gehören Feedback, Beschwerdemöglichkeiten und regelmäßige Reflexion zur guten Praxis.

Merkmale guter Praxis:

  • Rückmeldungen werden ernst genommen.

  • Kritik wird konstruktiv bearbeitet.

  • Die eigene Arbeit wird regelmäßig reflektiert.

  • Qualität wird kontinuierlich weiterentwickelt.



Die GSSG-Leitfrage

Gute sexuelle Dienstleistungen lassen sich letztlich an einer einfachen Frage messen:

Trägt das Angebot einer sexuellen Dienstleistung dazu bei, die sexuelle Selbstbestimmung, das Wohlbefinden, die Teilhabe und die sexuelle Gesundheit meiner Kund:innen zu stärken?

Wo diese Frage mit Überzeugung bejaht wird, werden sexuelle Dienstleistungen zu einem Beitrag für sexuelle Gesundheit. Genau darin sieht die GSSG den Maßstab guter Praxis.


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